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LightFin vermittelt Start-ups und mittelständischen Unternehmen Zugang zum "richtigen" Kapitalgeber

LightFin hat sich auf die Fahne geschrieben, Kapital suchenden Unternehmen Zugang zum "richtigen" Kapitalgeber zu vermitteln. Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Start-ups wie auch an den etablierten Mittelstand. Das übergeordnete Ziel dabei ist, einen fairen Interessenausgleich als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Finanzierungsrunde zu erzielen und für ein späteres konstruktives Miteinander von Investor und finanziertem Unternehmen zu sorgen.

1. Warum LightFin?

Für die Kapitalbeschaffung über das Internet bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die Festlegung auf lediglich ein Instrument, eine Investorengruppe und einen Vertriebsweg führt dabei nicht zu optimalen Ergebnissen.

Kapital suchende Unternehmen profitieren von der langjährigen Finanzierungs- und Strukturierungserfahrung des LightFin-Teams. LightFin unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Auswahl und Strukturierung des geeigneten Finanzierungsinstruments, sondern auch bei der Bestimmung und der Ansprache der im Einzelfall optimalen Investorengruppe. LightFin bietet dem Kapital suchenden Unternehmen dabei nicht nur Flexibilität hinsichtlich des optimalen Instruments, sondern auch bei der Entscheidung, ob die Finanzierungsrunde

  • im Wege eines öffentlichen Angebots unter Ansprache einer Vielzahl potenzieller Investoren auf standardisierter Basis

oder

  • im Rahmen einer Privatplatzierung innerhalb des LightFin Clubs durchgeführt wird. Bei Finanzierungen im LightFin Club werden nur wenige finanzkräftige Investoren wie Venture Capital-Gesellschaften, Family Offices oder vermögende Privatinvestoren auf der Basis eines vorgelagerten Selektionsprozesses zur Investition größerer Teilbeträge eingeladen. Sie haben dabei die Möglichkeit, individuell an der Strukturierung der Transaktion teilzunehmen.

Ein wesentlicher Vorteil einer solchen Privatplatzierung im Rahmen der geschlossenen Benutzergruppe des LightFin Clubs ist, dass hierbei die legitimen Interessen Kapital suchender Unternehmen an einer vertraulichen Handhabung sensibler Informationen geschützt werden.

Entscheidet sich das Unternehmen für eine öffentliche Platzierung, so kommt es in den Vorteil einer kostengünstigen Standardisierung. Außerdem gewinnt das Unternehmen Publizität. Eine Vielzahl von Investoren kann im Einzelfall zudem zu einer Erweiterung des Kundenkreises führen.

Auf Wunsch kann eine Finanzierungsrunde auch mit einem durch die BaFin gebilligten Vermögensanlagenprospekt durchgeführt werden. Dies erweitert die einsetzbare Palette von Finanzierungsinstrumenten und erhöht das platzierbare Volumen. Wenn erfahrene Co-Investoren wie Business Angels oder Venture Capital-Gesellschaften an der Kapitalbeschaffung teilnehmen, profitiert das Unternehmen auch von deren Expertise. Dies kann sich gerade beim Aufbau junger Unternehmen als wertvoll erweisen.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von der Möglichkeit, LightFin in ihre Investor Relations-Arbeit einzubinden. Die effiziente und fortlaufende Pflege der Verbindung mit den Investoren stärkt das Standing im Markt und legt die Grundlage auch für die nächste erfolgreiche Finanzierungsrunde.

2. Auswahlprozess und Registrierung

Gerne klären wir mit Unternehmern und Gründern im persönlichen Gespräch, wie wir sie bei der Einwerbung von Kapital wirkungsvoll unterstützen können.

Auf dieser Basis wird LightFin das Unternehmen analysieren und entscheiden, ob sich dieses für die Durchführung einer Finanzierungsrunde auf LightFin eignet. Im Falle einer positiven Entscheidung wird LightFin einen Kooperationsvertrag vorschlagen und um weitere Informationen bitten.

Für all dies macht LightFin keine Provisionen oder Kosten geltend. Von eventuellen vorab zu vereinbarenden Sonderleistungen und einer kleinen Bearbeitungsprovision abgesehen, erhält LightFin nur im Falle einer erfolgreichen Finanzierungsrunde eine Provision.

  • Strukturierung Kommt es nach Analyse der vorgelegten Informationen zum Abschluss des Kooperationsvertrages, unterstützt LightFin das Unternehmen bei der Festlegung einer geeigneten Transaktionsstruktur. Das Ziel ist dabei ein fairer Interessenausgleichs zwischen den anzusprechenden Investoren und dem Unternehmen mit dem Ziel einer Optimierung der Chancen für die Platzierung. Dabei stehen die folgenden Parameter im Vordergrund:

  • Finanzierungsvolumen, Finanzierungsschwelle und -limit

  • Finanzierungsinstrument

  • Abschätzung der im Markt erwarteten Rendite (-chancen)

  • Unternehmensbewertung

  • Konditionen für die Finanzierung

  • Mindest- und Maximalhöhe von Einzelinvestitionen

  • anzusprechender Investorenkreis

  • öffentliches Angebot oder Privatplatzierung mit ausgesuchten Investoren

  • Platzierung mit oder ohne Prospekt

  • Angebotsdauer und Verlängerungsmöglichkeit

  • Voraussetzungen für die Übermittlung weiterer Informationen

3. Veröffentlichung des Projekts

Vor Veröffentlichung des Projekts berät LightFin das Unternehmen bei der Festlegung des Umfangs der Unterlagen und Informationen, die dieses auf der Website von LightFin bzw. im Datenraum zum Download bereitstellen und aktualisieren sollte. Bei Bedarf vermittelt LightFin den Kontakt zu erfahrenen Partnern, die das Unternehmen in diesem Zusammenhang kosteneffizient unterstützen können, z.B. bei der Erstellung eines Prospekts nach dem Vermögensanlagengesetz.

Durch die Entscheidung zwischen der Durchführung der Finanzierungsrunde im Rahmen eines öffentlichen Angebots einerseits und einer Privatplatzierung andererseits legt das Unternehmen hinsichtlich der Übermittlung von Informationen fest, ·

  • ob alle registrierten Nutzer von LightFin Zugang zu allen Informationen haben

    oder
  • ob – vergleichbar zu traditionellen Venture Capital-Finanzierungen oder Unternehmenskäufen – lediglich eingeladene potenzielle Investoren, wenn erforderlich erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, Zugang zu Informationen und Dokumenten erhalten. Auf Wunsch wird LightFin das Projekt zunächst auch nur anonym darstellen.

    Gerade im Fall von öffentlichen Angeboten sollte das Unternehmen sorgfältig überlegen, inwieweit es Freunde, Familie, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten zu der Finanzierungsrunde einlädt. Dieser Personenkreis sollte gleichzeitig in den Vermarktungsprozess eingebunden und ermuntert werden, Dritte auf die Investitionsmöglichkeit aufmerksam zu machen.

    4. Finanzierungsrunde

    Nach Freigabe der Informationen haben registrierte Nutzer die Möglichkeit, über LightFin weitere Dokumente herunterzuladen und das Unternehmen um die Beantwortung offener Fragen zu bitten. Bei Privatplatzierungen ist diese Möglichkeit auf die eingeladenen Mitglieder des LightFin Clubs beschränkt.

    Eine weitergehende Due Diligence eines potenziellen Investors und persönliche Gespräche/Verhandlungen zwischen diesem und dem Unternehmen sind nur im Rahmen von Privatplatzierungen im LightFin Club, nicht aber im Rahmen öffentlicher Platzierungen vorgesehen. So haben interessierte Investoren bei Privatplatzierungen auch die Möglichkeit, individuell auf die Strukturierung einer Transaktion und den Finanzierungsvertrag einzuwirken.

    Das Unternehmen kann eine laufende Finanzierungsrunde jederzeit unterbrechen oder beenden.

    5. Fragen und Kommunikation

    Interessierte Investoren können dem Unternehmen während und nach einer Finanzierungsrunde im Bereich Q&A Fragen stellen.

    Wir empfehlen Unternehmen, diese Fragen und die dadurch eröffnete Kommunikationsmöglichkeit ernst zu nehmen und mit besonderer Sorgfalt zu pflegen.  Sie verschaffen Investoren nicht nur die die erforderliche Basis für ihre Investitionsentscheidung, sondern geben diesen auch einen Eindruck von der Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geldgeber behandeln. Durch Fragen, konstruktive Kritik und Tipps können erfahrene Investoren auch die Entwicklung "ihres" Unternehmens unterstützen.

    6. Vertragsabschluss

    6.1 Öffentliche Angebote

    Kommt ein Investor zu einer positiven Investitionsentscheidung, so unterbreitet er nach Vervollständigung seiner Registrierungsdaten unter Angabe der von ihm gewählten Investitionssumme ein Angebot zur Durchführung einer Investition auf der Grundlage des zum Download bereit gehaltenen Entwurfs des Investitionsvertrags. Einzelabsprachen oder Verhandlungen über den Investitionsvertrag sind im Rahmen von öffentlichen Angeboten nicht vorgesehen.

    Nach Erhalt der Erklärung des Investors schickt LightFin diesem per E-Mail im Namen und Auftrag des Emittenten eine Bestätigung über den damit zunächst einmal abgeschlossenen Finanzierungsvertrag. Sofern noch eine Legitimationsprüfung erforderlich ist, bestätigt LightFin lediglich den Empfang der Erklärung, führt die Prüfung durch und bestätigt den Vertragsabschluss.

    Für den Fall, dass bei Eingang der Erklärung des Nutzers der maximale Finanzierungsbetrag („Fundinglimit“) bereits erreicht ist, kann das Unternehmen den Nutzer auf eine Warteliste setzen und ihn über LightFin hierüber per E-Mail informieren. Die Entscheidung über die Annahme seiner Erklärung trifft das Unternehmen spätestens einen Frankfurter Bankarbeitstag nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts der anderen Nutzer.

    Falls das Angebot eines Nutzers dazu führen würde, dass das Fundinglimit überschritten wird, kann das Unternehmen das Angebot auch teilweise annehmen.

    • Auflösende Bedingungen

      Jeder Finanzierungsvertrag steht im Falle öffentlicher Angebote zunächst in zweifacher Hinsicht unter einer auflösenden Bedingung:

      • Zum einen haben Verbraucher bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht mit der Folge, dass die von diesen investierten Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Widerrufs zurückzuzahlen sind.
      • Zum anderen stehen die einzelnen Finanzierungsverträge regelmäßig unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Finanzierungsrunde, d.h. der Erreichung der Fundingschwelle.

      6.2  Privatplatzierungen

      Im Falle von Privatplatzierungen kommt der Vertragsabschluss ohne weitergehende Einbindung der Plattform von LightFin "auf traditionellem Wege" direkt zwischen dem Unternehmen und dem/den Investor(en) zustande. Inwieweit Anleger hierbei die Möglichkeit zu individuellen Veränderungen der vom Unternehmen vorgelegten Vertragsentwürfe haben, ist von der Interessenlage im Einzelfall abhängig. Bedingungen für das Zustandekommen und die Auflösung dieses Vertrages ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Finanzierungsvertrag.

      7. Abwicklung von Zahlungen

      7.1 Öffentliche Angebote

      Im Falle von öffentlichen Platzierungen ist der vom Investor gewählte Investitionsbetrag von diesem innerhalb von fünf Frankfurter Bankarbeitstagen auf ein Treuhandkonto des Unternehmens zu überweisen, falls er nicht eine Abbuchungsermächtigung erteilt hat. LightFin hat zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht über dieses Treuhandkonto.

      Soweit die auf diesem Konto eingehenden Beträge nicht nach Eintritt einer auflösenden Bedingung (Nichterreichen der Fundingschwelle bzw. Widerruf des Investors) an die jeweiligen Auftraggeber zurück zu überweisen sind, wird der Treuhänder diese nach Ablauf der Widerruffristen nach Abzug der LightFin zustehenden Provisionen und Kosten auf ein Konto des Unternehmens überweisen.

      7.2 Privatplatzierungen

      Im Falle einer Privatplatzierung im Rahmen von LightFin Club wird die Abwicklung von Zahlungen regelmäßig nach dem jeweiligen Investitionsvertrag direkt zwischen den Parteien abgewickelt. Investoren sollten beachten, dass das Unternehmen in seinem Mandatsvertrag mit LightFin regelmäßig einen Teilbetrag aus diesem Finanzierungsvertrag in Höhe der LightFin zustehenden Provision an LightFin abgetreten hat.

      8. Laufende Beteiligung und Reporting

      Mit Abschluss des Kooperationsvertrages verpflichten sich Kapital suchende Unternehmen, ihre Investoren auf der Website von LightFin während der Laufzeit des Investments über wesentliche Entwicklungen informiert zu halten. Wesentliche Entwicklungen in diesem Sinne sind auch Änderungen in der Team-, Unternehmens-, Vermögens- oder Kapitalstruktur des Unternehmens. Minimum dieses laufenden Reportings ist die Publikation von Jahresabschlüssen und "Quartalsberichten". Zugang zu dem jeweiligen Datenraum eines Unternehmens und dem in diesem Zusammenhang eingerichteten Forum haben nur dessen Investoren, die einen geschlossenen Nutzerkreis bilden. Es empfiehlt sich – im Interesse der Vertrauensbildung auch in schlechten Zeiten – eine proaktive und ernsthafte Kommunikationspolitik des Unternehmens. Im Falle von Privatplatzierungen wird regelmäßig eine direkte Berichterstattung vereinbart.

      9. Ausschüttungen und Rückzahlungen

      Laufende Auszahlungen und Ausschüttungen veranlasst das Unternehmen direkt an den jeweiligen Investor. LightFin wird über solche Zahlungen zwar informiert, ist aber an der Abwicklung nicht beteiligt.

      10. Kosten

      Die Vergütung von LightFin ist in erster Linie vom Volumen der erfolgreichen Finanzierung abhängig. Sonderleistungen wie Erstellung von Dokumenten werden im Einzelfall separat vereinbart.

      Einzelheiten zum Ablauf finden sich in unseren FAQs. Falls Sie dort keine Antwort auf Ihre Fragen finden, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter support@lightfin.de oder Tel. 069 97 26 401 40.