Anlegerinformationen

Wichtige Informationen für Anleger nach VermAnlG und FinVermV

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Investoren vor der ersten Anlagevermittlung die nachfol-genden Informationen mitzuteilen. Darüber hinaus haben wir diesen vor Beginn einer Anlagevermittlung bzw. vor Abschluss eines Geschäfts Informationen über Vergütungen und Zuwendungen sowie über Risiken, (Neben-) Kosten und Interessenkonflikte zu übermitteln.

Die LightFin GmbH („LightFin“) übt ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus.

Durch LightFin erfolgt keine Anlageberatung oder sonstige Beratung. LightFin gibt keine Investitionsempfehlungen ab, sondern bietet lediglich eine Plattform zur Darstellung von Investmentangeboten als sogenannte Internet-Dienstleistungsplattform gemäß § 2a Abs. 1 VermAnlG. LightFin empfiehlt, sich vor einer Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über eine Finanzanlage und auch während deren Laufzeit gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen zu informieren.

Statusbezogene Informationen

Name des Erlaubnisinhabers:
LightFin GmbH

Geschäftsführer:
Dr. Kay-Michael Schanz

Betriebliche Anschrift:
Mühlweg 27
D-61462 Königstein i.Ts.

Niederlassung:
Ulmenstrasse 22
D-60325 Frankfurt a.M.
Tel.: +49 69 97 26 401 40
Fax: +49 69 97 26 401 49
E-Mail: info@lightfin.de
Internet: www.lightfin.de

Umfang der Erlaubnis I:
Erlaubnis nach § 34c Nrn. 1 und 2 GewO (Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie Darlehensverträge mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO)

Für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 GewO zuständige Stelle:
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 6172 999-4842
Telefax: +49 6172 999-9800
eMail: ordnungsrecht@hochtaunuskreis.de

Umfang der Erlaubnis II:
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes)

Eintragung in das Register nach § 34f Abs. 5 i.V.m § 11a Abs. 1 GewO:
Registernummer D-F-125-4RA2-26

Für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs. 1 GewO zuständige Stelle und Registerstelle:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt
Börsenplatz 4
D-60313 Frankfurt a.M.
Telefon: +49 69 2197 1327
Telefax: +49 69 2197 1383
eMail: service@frankfurt-main.ihk.de

Die Eintragung kann bei der gemeinsamen Registerstelle des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin und online unter www.vermittlerregister.org überprüft werden.

Registrierungsbehörde und zuständige Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt, s.o.

Anbieter:
Anbieter einer Finanzanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist stets das jeweilige Kapital suchende Unternehmen (das "Unternehmen"), nicht aber LightFin.

Emittenten und Anbieter, für die Vermittlungs¬¬¬leis-tungen angeboten werden:
Vermittelt wird eine Vielzahl von Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34c Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO zulässig ist. Eine besondere Bindung an einzelne Emittenten oder Anbieter liegt nicht vor. Die Emittenten / Anbieter unterscheiden sich regelmäßig und werden ausführlich in dem jeweiligen Angebot auf www.lightfin.de dargestellt.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der Policen-Nr. 739 77002 bei der
Allcura Versicherungs-AG
Schauenburgerstraße 27
D-20095 Hamburg
Telefon: +49 40 226 337 811
Telefax: +49 40 226 337 888

Informationen über Vergütungen und Zuwendungen nach § 12a FinVermV

Vergütungen und Zuwendungen:
LightFin verlangt vom Anleger für die Vermittlung von Finanzinstrumenten keine Vergütung. Eine Beratung des Anlegers durch LightFin findet nicht statt.

Soweit LightFin vom Anleger für andere Dienstleistungen wie z.B. Treuhanddienste Provisionen erhält, werden diese in den Dokumenten der einzelnen Emission ausgewiesen.

LightFin erhält im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung feste und erfolgsabhängige Provisionen und Kostenerstattungen des Emittenten und gegebenenfalls anderen Dritten. Diese dürfen von LightFin auch behalten werden. Auch diese werden in den Unterlagen der einzelnen Emission gemäß § 17 FinVermV ausgewiesen.

Informationen über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte § 13 FinVermV

Ein Investment in ein Unternehmen auf LightFin, d.h. der Erwerb von Vermögensanlagen in Form von mezzaninen Finanzierungsinstrumenten wie partiarischen Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen oder auch Eigenkapital ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich nachstehend und in den Risikohinweisen auf www.lightfin.de.

Risiken der angebotenen Finanzanlagen:
Die von LightFin vermittelten Vermögensanlagen sind mit vielen Risiken verbunden und daher nicht für jeden Anleger geeignet. Eine abschließende Nennung aller Risiken und die Bestimmung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ist nachfolgend nicht möglich. Eine ausführliche Darstellung der Risiken einer Vermögensanlage wird in dem jeweiligen Angebot des Emittenten / Anbieters dargestellt (z. B. im Vermögensanlagen-Informationsblatt). Aussagen in diesen Angeboten zu einer vergangenen Wertentwicklung und Rendite erlauben keine Rückschlüsse auf die Zukunft.

Maximalrisiko:
Für den Anleger besteht das Risiko eines Totalverlustes seiner Vermögensanlage. Es besteht das Risiko des Verlusts weiteren Vermögens, bei-spielsweise als Folge von Zahlungsverpflichtungen aus einer individuellen Fremdfinanzierung der Vermögensanlage oder zu leistenden Steuerzahlungen, welches bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Das maximale Risiko ist die (Privat-) Insolvenz des Anlegers.

Geschäftsrisiko:
Bei den von LightFin vermittelten Finanzanlagen handelt es sich regelmäßig um sogenannte mezzanine Finanzierungsformen wie partiarische Nachrangdarlehen, also eine unternehmerische Investition, deren endgültiges wirtschaftliches Ergebnis heute noch nicht feststehen kann. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann deshalb nicht präzise vorhergesehen werden. Daher kann der Emittent / Anbieter weder Höhe noch Zeitpunkt von Zinszahlungen und der Tilgung des Darlehens zusichern oder ga-rantieren. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes.

Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten / Anbieter haben. Der Emittent / Anbieter hat und wird seine Geschäftstätigkeit zum Teil über Fremdkapital, z.B. Darlehen, finanzieren. Diese hat er unabhängig von seiner Einnahmesituation zu bedienen. Dabei besteht die Gefahr, dass der Emittent / Anbieter keine weiteren Finanzierungsmittel durch Dritte zur Verfügung gestellt bekommt, sodass eine Anschlussfinanzierung nicht zugesichert werden kann.

Haftungsrisiko:
Die von den Anlegern gezeichneten Vermögensanlagen haften für Verbindlichkeiten des Emittenten / Anbieters vorrangig. Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern. Eine Verpflichtung, den bestehenden Darlehensbetrag zu erhöhen, um Verluste des Emittenten / Anbieters auszugleichen, besteht hingegen nicht.

Ausfallrisiko:
Der Emittent / Anbieter kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent / Anbieter geringere Einnahmen und / oder höhere Ausgaben als erwartet zu ver-zeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten / Anbieters kann zum Verlust des Darlehensbetrages und der Zinszahlungen des Anlegers führen, da der Emittent / Anbieter keinem Einlagensicherungs-system angehört.

Darlehensrisiko:
Soweit es sich bei den von LightFin vermittelten Finanzanlagen um unbesicherte partiarische Darlehen mit qualifiziertem Nachrang handelt, ist die Zahlung der Zinsen und Tilgung des Darlehens insoweit ausgeschlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten / Anbieters die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen des Emittenten / Anbieters noch nicht vollständig erfüllt sind oder die Erfüllung der Ansprüche des Anlegers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung des Emittenten / Anbieters führen würde. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin zu einem Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger führen.

Vergleichbares kann gelten, wenn es sich bei der vermittelten Finanzanlage um ein anderes mezzanines Finanzinstrument handelt.

Risiken hinsichtlich der Laufzeit, der fehlenden Handelbarkeit und Liquidität der Finanzanlage:
Bei den von LightFin vermittelten Finanzanlagen handelt es sich regelmäßig um langfristige Vermögensanlagen. Eine Pflicht des Emittenten / Anbieters, die Finanzanlagen zurückzunehmen, besteht nicht. Eine vorzeitige Kündigung der Finanzanlage ist regelmäßig nicht möglich. Eine Veräußerung der Finanzanlage ist zwar in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich möglich. Für die Finanzanlage besteht aber kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, individuelle Veräußerung der Finanzanlage ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls mit finanziellen Einbußen verbunden. Gleiches gilt grundsätzlich für eine vorzeitige Kündigung der Finanzanlage soweit eine solche rechtlich möglich ist.

Preisschwankungen und Hebelwirkung:
Soweit das spezifische, dem Investor angebotene Finanzinstrument im Einzelfall eine besondere Hebelwirkung aufweist, wird dies im Vermögensanlageninformationsblatt dargestellt. Ausführungen zu dem Ausmaß von Schwankungen des Preises (Volatilität) sind nicht möglich, da die über LightFin vermittelten Finanzierungsinstrumente regelmäßig nicht an einer Börse notiert sind.

Kosten und Nebenkosten:
Der vom Anleger gewählte Investitionsbetrag stellt den Gesamtpreis, den der Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung der Finanzanlage und deren Abwicklung durch die secupay AG an die Plattform zu zahlen hat, dar.

Den Gesamtpreis, den der Investor im Zusammenhang mit der Finanzanlage und den Vermittlungsdienstleistungen zu zahlen hat, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Emittenten / Anbieters bzw. wird dem An-leger im Rahmen des Vermittlungsprozesses mitgeteilt. LightFin erhält von dem Emittenten / Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage für die Anlagevermittlung eine Vertriebsprovision. Weitere Entgelte bzw. Auslagen, insbesondere für den eingesetzten Zahlungsdienstleister, trägt der Emittent / Anbieter. Es besteht die Möglichkeit, dass dem Anleger aus Geschäften im Zusammenhang mit der Finanzanlage weitere Kosten und Steuern entstehen können.

Soweit für weitere Dienstleistungen der Plattform (z.B. Funktion als Treuhänder (nicht für Zahlungen!)) Gebühren, Provisionen, Entgelte oder Auslagen anfallen, werden diese im Vermögensinformationsblatt separat ausgewiesen.

Weitere Kosten können für Leistungen Dritter, die der Anleger - z.B. für Beratung - einschaltet, anfallen. Dem Anleger wird empfohlen, sich hinsichtlich eventuell anfallender Steuern von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Interessenkonflikte:
In der Tätigkeit von LightFin können Interessenkonflikte entstehen, insbesondere zwischen dem Kapital suchenden Unternehmen und den An-legern, aber auch

• zwischen LightFin (oder Personen, mit denen LightFin vertraglich verbunden ist) und einem Anleger,
• zwischen Mitarbeitern von LightFin und einem Anleger, sowie
• zwischen mehreren Anlegern.

Mögliche Ursachen für solche potentiellen Interessenkonflikte sind

• das Umsatzinteresse von LightFin sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von deren Mitarbeitern beim Absatz von Finanzinstrumenten,
• eventuelle eigene Investitionen von LightFin in dem angebotenen Finanzierungsinstrument,
• eventuelle eigene Kapitalbeteiligungen von LightFin an dem Kapital suchenden Unternehmen
• große Nachfrage von Anlegern bei begrenztem Angebot.

Angemessenheitsprüfung:
Das Unternehmen führt als Anbieter keine Prüfung durch, ob die Ver-mögensanlage dem Anlageziel von Investoren entspricht und ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken deren Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind. Ebenso wenig erfolgt durch das Unternehmen eine Prüfung, ob ein Investor anhand seiner Kenntnisse und Erfahrungen die aus der Investition erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.

Offenlegung von Zuwendungen nach § 17 FinVermV

LightFin erhält im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung feste und erfolgsabhängige Provisionen und Kostenerstattungen des Emittenten und gegebenenfalls anderen Dritten ("Zuwendungen").

Bearbeitungsprovision:
In der Regel erhält LightFin eine erfolgsunabhängige Provision für das Vorstellen des Projekts auf der Plattform („Bearbeitungsprovision“).

Erfolgsprovision:
Darüber hinaus erhält LightFin eine vom Platzierungserfolg abhängige Provision, deren Höhe sich an der Summe der Beträge aller Teilbeträge, die im Rahmen des Fundings gezeichnet werden („Funding-Summe“) orientiert.

Laufende Provisionen:
Ggfs. erhält LightFin für Dienstleistungen während der späteren Laufzeit der Finanzierung, z. B. im Zusammenhang mit einer Pooling-Vereinbarung, weitere Provisionen auf laufender Basis.

Die vorgenannten Provisionen können im Einzelfall im Rahmen des Fundings mit finanziert werden (vgl. hierzu die Regelungen des jeweiligen Finanzierungsvertrags). Wirtschaftlich ist sie auch in diesem Fall vom Kapital suchenden Unternehmen und nicht von den Investoren zu tragen. Die für die Berechnung der Erfolgsprovision zugrunde zu legende Fundingsumme erhöht sich, wenn und soweit der Darlehensnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ablauf der Funding-Periode außerhalb der Plattform einen Finanzierungsvertrag mit einem dritten Kapitalgeber abschließt. Zusätzlicher Aufwand während und nach der Finanzierungsrunde kann im Einzelfall zusätzlich abgegolten werden.

Darüber hinaus zahlt LightFin an unabhängige Vermittler und Vertriebspartner, die LightFin mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zum Teil erfolgsbezogene oder fixe Provisionen. Die Vereinnahmung dieser Zuwendungen dient dazu, dass LightFin für ihre Kunden eine effiziente Plattform zur Vermittlung von Finanzinstrumenten bereitstellen kann. Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legt LightFin ihren Kunden offen.

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