Privatanleger

Im Rahmen öffentlicher Angebote erhalten Privatanleger über LightFin einen unkomplizierten Zugang zu interessengerechten Investitionsmöglichkeiten in attraktiven Unternehmen, die nicht börsennotiert sind und von erfahrenen Spezialisten ausgesucht wurden. Investoren haben über LightFin die Möglichkeit, sich bereits mit relativ kleinen Geldbeträgen zu engagieren. Je nach Projekt und spezifischer Interessenlage

  • erhalten Privatanleger die ihnen bislang weitgehend verschlossene Möglichkeit, auf standardisierter Vertragsbasis relativ kleine Beträge in Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente von Wachstumsunternehmen mit hohem Potenzial zu investieren, z.T. auch gemeinsam mit erfahrenen Business Angels oder VC-Gesellschaften; 
  • können konservativ orientierte Investoren, insbesondere Privatvinvestoren, größere Beträge investieren, beispielsweise in etablierte mittelständische Unternehmen, sei es in Form von Eigenkapital, sei es in Form von häufig deutlich konservativeren fremdkapitalähnlichen Finanzierungsinstru­menten.

1. Warum LightFin?

Junge und mittelständische Unternehmen stoßen bei der Deckung ihres Kapitalbedarfs zunehmend auf Schwierigkeiten. Gleichzeitig haben Investoren Mühe, attraktive Investitionsmöglichkeiten mit risikogerechten Ertragschancen zu finden, insbesondere zu angemessenen Kosten.

LightFin schließt die so entstehenden Lücken und bildet eine internetbasierte Brücke zwischen dem Anleger und dem Kapital suchenden Unternehmen.

  • Auswahl und Strukturierung
    Die Erfahrung unserer Experten und stringente Auswahlkriterien sichern hohe Standards bei unserer Auswahl der Unternehmen. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Phase sich diese befinden. Sorgfältige Analyse, Branchenkenntnis und langjährige Erfahrung gestatten uns ein sachlich begründetes Urteil darüber, welche Unternehmen am Markt eine realistische Chance haben.

  • Renditechancen
    Die Investition in junge und mittelständische Unternehmen bietet interessante Renditechancen. Naturgemäß sind diese bei jungen Technologieunternehmen höher als im etablierten Mittelstand, dafür aber auch mit höheren Risiken verbunden.
      • Co-Investitionen
        Bei einigen Transaktionen haben die Anleger die Chance, zusammen mit erfahrenen Business Angels, Family Offices oder Venture Capital-Gesellschaften zu investieren. Sie profitieren hier nicht nur von dem besonders hohen Eigeninteresse des jeweiligen Finanzierungspartners, der eigenes Geld "im Feuer" hat, sondern auch davon, dass dieser während der Laufzeit der Finanzierung eine besondere Nähe zu dem finanzierten Unternehmen pflegt, d.h. dieses betreut und überwacht.
        • Transparenz
          Anleger haben bei den öffentlichen Angeboten über die LightFin-Plattform zum einen die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Investition die Informationen für interessengerechte Anlageentscheidungen zu verschaffen. Zum anderen verpflichten sich die über LightFin finanzierten Unternehmen, ihre Investoren auch während der Laufzeit des Investments regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung unterrichtet zu halten.
        • Mindestinvestitionsbetrag
          Die Höhe des Mindestinvestitionsbetrags wird für jedes Finanzierungsprojekt individuell festgesetzt und beträgt bei Transaktionen ohne Prospekt in der Regel Euro 250. Die Festsetzung niedriger Mindestinvestitionsbeträge ermöglicht Privatanlegern eine angemessene Verteilung ihrer Investitionen auf mehrere Engagements und damit eine Streuung ihrer Risiken.
        • Kosten
          Die Nutzung von LightFin ist für Investoren nicht mit Kosten verbunden. Die Provisionen von LightFin bezahlt regelmäßig das finanzierte Unternehmen, meistens weitgehend erfolgsabhängig. Die Höhe der Provisionen für die Vermittlung über LightFin wird im Einzelfall offengelegt.
          • Form der Finanzierung
            Im Interesse einer optimalen Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten verzichtet LightFin auf einen starren Fokus auf ein Finanzierungsinstrument. Die Form der Beteiligung hängt vielmehr vom Einzelfall ab. Bei der Wahl des Instruments sowie der Festlegung der Konditionen einschließlich der Bewertung des Unternehmens durch dieses bemüht sich LightFin um einen fairen Interessensausgleich zwischen Unternehmen und Investor.

            2. Registrierung

            LightFin ist bemüht, die Nutzung der Plattform so einfach wie möglich zu gestalten. Dabei sind wir aber gewissen Restriktionen durch den Gesetzgeber unterworfen. Zudem gebietet der Schutz der Kapital suchenden Unternehmen einen sorgsamen Umgang mit deren Daten. Vor diesem Hintergrund sind nur Teile der Plattform ohne vorherige Registrierung zugänglich.

            2.1 Stufenweise Offenlegung von Daten

            Im Interesse einer möglichst einfachen Handhabung einerseits und dem Schutz des Vertraulichkeitsbedürfnisses der Unternehmen andererseits erfordert die Nutzung von LightFin eine stufenweise Offenlegung der Nutzerdaten:

            • Bestellung Newsletter
              Für die Bestellung des LightFin-Newsletters genügt die Angabe der E-Mail-Adresse des Nutzers und die Bestätigung des Links, den Ihnen LightFin übersendet.

              • Registrierung
                Für Einblicke in tiefergehende Informationen der Kapital suchenden Unternehmen ist die Eingabe Ihres Namens und der Kontaktdaten erforderlich. Nutzer können bei der Registrierung wählen, ob sie bei Investitionen und Fragen auf LightFin anonym bleiben wollen.
              • Investitionserfordernisse
                Für die Durchführung tatsächlicher Investitionen sind zusätzliche Daten erforderlich, u.a. die Steueridentifikationsnummer und - wegen der späteren Zahlungen an den Anleger - die Bankverbindung. Bei juristischen Personen sind die Steuernummer und das zuständige Finanzamt anzugeben. Bei der Investition von größeren Beträgen (derzeit Euro 15.000) verlangt der Gesetzgeber eine Legitimationsprüfung, die der Treuhänder in Form des PostIdent-Verfahren durchführt.
                  • Zusatzinformationen
                    Die Angabe der spezifischen Investitionsinteressen von Nutzern ist nicht zwingend erforderlich. Sie ermöglicht uns aber, Ihnen gezielt Informationen zukommen zu lassen, die wir entsprechend Ihren spezifischen Interessen aussuchen.

                    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind,können sich Nutzer auch als „qualifizierte Anleger“ im Sinne von § 2 Nr. 6 WpPG und/oder als Personen registrieren, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen erwerben (§ 2 Nr. 4 VermAnlG).

                  2.2 Registrierungsvoraussetzungen

                  Registrierungen von Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort bzw. Geschäftssitz außerhalb der EU bzw. dem EWR haben, können wir aus juristischen Gründen nicht akzeptieren. Derzeit sind bei öffentlichen Angeboten über LightFin nur Investitionen von Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland möglich.

                  LightFin behält sich vor, im Einzelfall Registrierungen nicht anzunehmen oder später zu stornieren, um bei eingetretenem oder drohendem Missbrauch Schaden von sich, anderen angemeldeten Nutzern oder Unternehmen abzuwenden.

                    2.3 Spätere Änderungen

                    Im Falle späterer Änderungen Ihrer Daten bitten wir Sie,

                    • die Angaben in Ihrem Nutzerkonto umgehend zu korrigieren und aktuell zu halten
                      und         
                    • diese auch den Unternehmen, in die Sie investiert haben, mitzuteilen.

                    LightFin ist nach Abschluss eines Finanzierungsvertrages nicht mehr für die Übermittlung der Daten von Investoren an Unternehmen verantwortlich.


                    2.4 Datenschutz

                    Ihre persönlichen Daten unterliegen unseren strengen Datenschutzregelungen. Wir versichern Ihnen, dass wir diese strikt einhalten werden.

                    3. Investitionsprozess - Ihr Weg zur Anlage

                    Bei öffentlichen Angeboten auf LightFin können Investoren online unkompliziert und schnell im Rahmen standardisierter Investitionsprozesse in nicht börsennotierte Unternehmen investieren. Dies gilt unabhängig davon, ob sie junge Wachstumsunternehmen oder etablierte mittelständische Unternehmen als Investitionsobjekte bevorzugen.

                  3.1 Auswahl von Zielunternehmen

                  Über LightFin erhalten Investoren für die einzelnen Projekte Zugang zu einer Vielzahl unternehmensspezifischer Informationen. Sensible Daten sind auch im Falle von öffentlichen Platzierungen zum Schutz des Kapital suchenden Unternehmens nur für angemeldete Nutzer zugänglich. 

                  Hierzu gehören regelmäßig ein Businessplan und ein Video, ggfs. auch ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt. Im Falle eines konkreten Interesses sollte der potentielle Investor die Möglichkeit wahrnehmen, offene Fragen über die Q&A-Funktion auf LightFin mit dem Unternehmen zu klären.

                  Wir empfehlen dringend, alle Informationen sowie den ebenfalls abrufbaren Entwurf des Finanzierungsvertrages sorgfältig zu studieren. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle dargestellten Informationen ausschließlich von dem Kapital suchenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Wenngleich LightFin Unternehmen sorgfältig aussucht, können wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen keine Verantwortung übernehmen.

                  3.2 Finanzierungsrunde und Teilnahme

                  Projekte, die auf LightFin öffentlich angeboten werden, stehen allen interessierten angemeldeten Nutzern offen. Demgegenüber ist bei Privatplatzierungen eine Einladung des jeweiligen Investors durch das Unternehmen erforderlich, um an der Finanzierung mitwirken zu können und nähere Informationen zu erhalten. Interessierte Investoren können diese Einladung über die LightFin-Plattform beim Unternehmen erbitten. Das Unternehmen wird hierbei prüfen, ob der Investor zur angestrebten Zielgruppe passt und ob hier - z.B. infolge rechtlicher Vorgaben - gewisse zahlenmäßige Beschränkungen bestehen.

                  Das Unternehmen gibt eine Frist vor, bis zu deren Ablauf Nutzer sich für eine Teilnahme an der Finanzierungsrunde entscheiden können. Es steht dem Unternehmen frei, diese Frist zu verkürzen oder zu verlängern. Die Gesellschaft legt auch den Mindestbetrag für eine Finanzierungsrunde („Finanzierungsschwelle“) fest. Wird die Finanzierungsschwelle während der Laufzeit der Finanzierungsrunde nicht erreicht, so erhalten Investoren ihr überwiesenes Kapital vom Treuhänder ohne Abzüge zurück.

                  3.3 Zustandekommen des Finanzierungsvertrages

                  Entschließt sich ein Nutzer nach Analyse der Informationen und des jeweiligen Entwurfs des Finanzierungsvertrages zu einem Investment, kann er dieses im Falle eines öffentlichen Angebots über LightFin vollständig online durchführen. Hierfür gibt der Investor nach Betätigung der Schaltfläche "Jetzt kostenpflichtig investieren" auf der Seite des Projekts den gewählten Finanzierungsbetrag ein, vervollständigt die erforderlichen Angaben zu seiner Person und betätigt die Kenntnisnahme von diversen Unterlagen und Hinweisen.

                  Nach Annahme seines Zeichnungsantrags durch das Unternehmen erhält der Investor eine Annahmeerklärung per E-Mail. Damit hat das Unternehmen diesen Zeichnungsantrag angenommen, der Vertrag zwischen Investor und dem Unternehmen ist zustande gekommen.

                  3.4 Abwicklung von Zahlungen

                  Im Falle von öffentlichen Platzierungen ist der vom Investor gezeichnete Investitionsbetrag von diesem innerhalb von fünf Frankfurter Bankarbeitstagen auf ein zu diesem Zweck für das Kapital suchende Unternehmen eingerichtetes Treuhandkonto zu überweisen. LightFin hat zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht über dieses Treuhandkonto oder Zugriff auf die Zahlung des Investors.

                  Soweit die auf diesem Konto eingehenden Beträge nicht nach Eintritt einer auflösenden Bedingung (Nichterreichen der Fundingschwelle oder Widerruf des Investors) an die jeweiligen Auftraggeber zurück zu überweisen sind, wird der Treuhänder diese nach Ablauf der Widerruffristen unter Abzug der LightFin zustehenden Provisionen und Kosten auf ein Konto des Unternehmens überweisen.

                  3.5 Auflösende Bedingungen

                  Der Abschluss des Finanzierungsvertrages steht in zweifacher Hinsicht unter auflösenden Bedingungen:

                  • Erreichen der festgesetzten „Fundingschwelle“
                    Finden sich genügend Investoren und wird der individuell festgesetzte Mindestbetrag („Fundingschwelle“) erreicht, so ist die Finanzierungsrunde erfolgreich, d.h. die Finanzierung kommt zustande.
                    • Ablauf der Widerrufsfrist nach Haustürwiderrufsgesetz
                      Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Investoren ihre zum Zustandekommen des Beteiligungsvertrages erforderliche Willenserklärung gegenüber dem jeweiligen Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen innerhalb von maximal 30 Tagen zurückzugewähren.


                    Sollte eine auflösende Bedingung eintreten, so wird der Treuhänder hiervon betroffenen Investoren ihren Finanzierungsbeitrag ohne Abzug von Kosten oder Provisionen auf das ursprüngliche Konto zurücküberweisen, sofern dieses bei einer Bank im Inland geführt wird.

                    Der Treuhänder handelt im Auftrag und auf Kosten der Gesellschaft. Nach dem Treuhandvertrag unterliegt er hinsichtlich der von Investoren überwiesenen Beträgen keinerlei Weisungen von LightFin oder von dem Kapital suchenden Unternehmen.

                    4. Unterstützung

                    Je mehr Nutzer an einer Finanzierungsrunde über LightFin teilnehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzierung zustande kommt. Darüber hinaus sind Investoren als Teilhaber oder Finanziers eines Unternehmens möglicherweise wichtige Kunden und/oder Multiplikatoren für dieses.

                    Investoren können daher auf verschiedenen Wegen zum Erfolg eines Unternehmens beitragen und sollten nach Abschluss einer Investition überlegen, ob sie nicht Freunde und Bekannte auf die Investitionsmöglichkeit aufmerksam machen.

                    5. Laufende Beteiligung und Berichterstattung

                    Das Kapital suchende Unternehmen wird seine Investoren auf der Webseite von LightFin während der Laufzeit des Investments über wesentliche Entwicklungen informiert halten. Wesentliche Entwicklungen in diesem Sinne sind auch Änderungen in der Team-, Unternehmens-, Vermögens- oder Kapitalstruktur des Unternehmens. Minimum dieser laufenden Berichterstattung ist die Publikation von Jahresabschlüssen und vierteljährlichen Berichten. Zugang zu dem jeweiligen Datenraum eines Unternehmens und dem in diesem Zusammenhang eingerichteten Forum haben nur dessen Investoren.

                    Darüber hinaus haben Investoren weiterhin die Möglichkeit, mit dem Unternehmen über LightFin zu kommunizieren. Über die Q&A-Funktion können jederzeit Fragen zum Status Quo gestellt und Anregungen gegeben werden. Investoren müssen dabei ihre Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Informationen beachten.

                    6. Ausschüttungen und Rückzahlungen

                    Laufende Ausschüttungen bzw. Zinszahlungen und Rückzahlungen erhält der Investor entsprechend den geltenden vertraglichen Bedingungen direkt vom Unternehmen.

                    LightFin wird über solche Zahlungen zwar informiert, ist aber an der Abwicklung nicht beteiligt.

                    7. Kosten

                    Investoren zahlen für die Nutzung der Plattform keine Provisionen. Einzelheiten zu dem Ablauf aus Sicht des Investors finden sich in unseren FAQs. Falls Sie dort ebenfalls keine Antwort auf Ihre Fragen finden, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter support@lightfin.de oder Tel. 069 97 26 401 40.